Ausbildungs- und Praxisnachweise
Leider konnten bislang weder die Berufsbezeichnung „Sportpsychologe bzw. Sportpsychologin“ noch die Inhalte der sportpsychologischen Betreuungs- und Beratungstätigkeit rechtlich geschützt werden. Aus diesem Grund arbeiten Personengruppen mit ganz unterschiedlichen akademischen, beruflichen und sportlichen Hintergründen und Erfahrungen im Bereich des Sports inklusive dem Leistungssport und bieten eine Vielzahl an sogenannten sportpsychologischen oder mentalen Hilfestellungen an. Entsprechend sind auch die Tätigkeitsbezeichnungen vielfältig, z.B. Mental-Coaches, Mental-Trainer oder Personal Coaches. Dieser Umstand hat es lange Zeit für den in diesem Feld nach professioneller Hilfe Suchenden schwierig gemacht, auf Anhieb den geeigneten Partner zu finden.
Genauso wie für andere Trainings- und Betreuungsleistungen haben psychologische Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport dem Anspruch an höchste Fachkompetenz, Qualität und Seriosität zu entsprechen.
Zur Optimierung der fachlichen Qualität der sportpsychologischen Expertinnen und Experten im Leistungssport und um den zukünftigen Bedürfnissen und Anforderungen einer qualitativ hochwertigen sportpsychologischen Betreuung und Beratung im Leistungssport gerecht zu werden, wurde in den letzten Jahren an innovativen Neuerungen im Rahmen der Gestaltung, Ausrichtung und Inhalte des asp-Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ gearbeitet. Zudem wurden Themen wie z.B. strukturelle und organisatorische Voraussetzungen, Gegebenheiten und Möglichkeiten zur Angebotsentwicklung sportpsychologisch relevanter Fortbildungsveranstaltungen erarbeitet, genauso wie an der Festlegung der akademischen Zugangsvoraussetzungen und notwendigen fachlichen Kompetenzen.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben das BISp, der DOSB und die asp deshalb erstmalig 2002 zur Qualitätssicherung der praktisch psychologischen Arbeit im deutschen Leistungssport fachliche Qualitätskriterien als Richtlinien und Empfehlungen zu Qualifikation und Ausbildung festgelegt, die eine Person nachweisen muss, um über mit Bundesmitteln mitfinanzierte sportpsychologische Betreuungs- und Beratungstätigkeiten im Leistungssport ausüben zu dürfen.
Dafür gelten folgende Anforderungen:
- Hochschulabschluss (MA / Diplom) in Psychologie, Sportwissenschaft, Master in Sportpsychologie oder akkreditierte akademische Master- oder Diplom-Abschlüsse in vergleichbaren Fachrichtungen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Absolventen anderer Fachrichtungen oder Personen ohne akkreditierten Hochschulabschluss auf Masterniveau werden nicht zugelassen.
- Basiskompetenzen im Bereich Sportwissenschaft und / oder Psychologie (jeweils mindestens 50 Stunden) je nach Ausrichtung des Hochschulabschlusses
- Expertisekompetenzen im Bereich des sportpsychologischen Training und/oder sportpsychologischen Coachings (mindestens 100 Stunden)
- Nachweis über mindestens 140 Stunden sportpsychologischer Praxis im leistungsorientierten Sport unter Supervision/ Intervision (Verhältnis 1:4, d.h. insgesamt mindestens 33 Stunden Supervision)
Personen, die die Ausbildungs- und Praxisnachweise erfüllen, dürfen sich "Sportpsychologischer Experte (asp-Curriculum Leistungssport)" bzw. "Sportpsychologische Expertin (asp-Curriculum Leistungssport)" nennen und werden als solche von der asp, dem BISp und dem DOSB anerkannt.
Bei Vorliegen dieser Ausbildungs- und Praxisnachweise besteht dann die Möglichkeit, sich auf der Expert:innendatenbank der asp zu registrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Ausbildungs- und Fortbildungssystem für die sportpsychologische Betreuungs- und Beratungsarbeit im Anwendungsfeld des Leistungssports finden Sie unter www.asp-sportpsychologie.de.